45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Ärztliche Gutachten sind notwendig um den Leistungsanspruch seitens des VN geltend zu machen und über die Leistungsdauer auch aufrecht zu halten. | '''Ärztliche Gutachten sind notwendig''' um den Leistungsanspruch seitens des VN geltend zu machen und über die Leistungsdauer auch aufrecht zu halten. | ||
I.d.R.wird durch den Versicherer ein Zweitgutachten von einem unabhängigen Mediziner eingeholt. Im Abstand von 2 bis 5 Jahren, bei langanhaltender Berufsunfähigkeit, sind diese Gutachten dann erforderlich.<br /> | I.d.R.wird durch den Versicherer ein Zweitgutachten von einem unabhängigen Mediziner eingeholt. Im Abstand von 2 bis 5 Jahren, bei langanhaltender Berufsunfähigkeit, sind diese Gutachten dann erforderlich.<br /> | ||