Vertragswiderruf: Unterschied zwischen den Versionen

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§ 355 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt den Vertragswiderruf. '''Innerhalb von 14 Tagen''' kann der Verbraucher von bestimmten Verträgen zurückgetreten.   
§ 355 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)https://dejure.org/gesetze/BGB/355.html regelt den Vertragswiderruf. '''Innerhalb von 14 Tagen''' kann der Verbraucher von bestimmten Verträgen zurückgetreten.   
Hierzu zählen die über Fernkommunikation: Telefon,Telefax, Brief, Internet und auch Haustürgeschäfte ) geschlossenen Rechtsgeschäfte. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Der Widerruf '''hat in schriftlicher Form zu erfolgen'''. Zur Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Kündigung.
Hierzu zählen die über Fernkommunikation: Telefon,Telefax, Brief, Internet und auch Haustürgeschäfte ) geschlossenen Rechtsgeschäfte. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Der Widerruf '''hat in schriftlicher Form zu erfolgen'''. Zur Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Kündigung.


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