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Eine gewerberechtliche Erlaubnis der zuständigen Behörde benötigen: | Eine gewerberechtliche Erlaubnis der zuständigen Behörde benötigen: | ||
Versicherungsvermittler, § 34 d GewO | * Versicherungsvermittler, § 34 d GewO | ||
Versicherungsberater, § 34 D GewO | * Versicherungsberater, § 34 D GewO | ||
Finanzanlagenvermittler, § 34 f GewO | * Finanzanlagenvermittler, § 34 f GewO | ||
Honorar-Finanzanlageberater, § 34 h GewO | * Honorar-Finanzanlageberater, § 34 h GewO | ||
Immobiliendarlehensvermittler, § 34 i GewO | * Immobiliendarlehensvermittler, § 34 i GewO | ||
Die gewerberechtliche Erlaubnis wird gewährt, wenn die nachfolgenden Kriterien erfüllt sind: | Die gewerberechtliche Erlaubnis wird gewährt, wenn die nachfolgenden Kriterien erfüllt sind: | ||
persönliche Zuverlässigkeit | * persönliche Zuverlässigkeit | ||
geordnete Vermögensverhältnisse | * geordnete Vermögensverhältnisse | ||
bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung | * bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung | ||
entsprechende Sachkunde vorhanden | * entsprechende Sachkunde vorhanden | ||
Eintrag im Vermittlerregister vorhanden | * Eintrag im Vermittlerregister vorhanden | ||
Die jeweils zuständige IHK (Industrie- und Handelskammer) führt das Vermittlerregister. Hierzu wurden von den IHK`s eine gemeinsame Stelle eingerichtet, der DIHK e.V. (Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.). Der Zweck des Vermittlerregisters ist, dass Anleger und Versicherungsunternehmen den Umfang der zugelassenen Tätigkeit des Eintragungspflichtigen überprüfen können. Der Vermittlerregister sorgt somit für mehr Transparenz und dient der Stärkung des Verbraucherschutzes. | Die jeweils zuständige IHK (Industrie- und Handelskammer) führt das Vermittlerregister. Hierzu wurden von den IHK`s eine gemeinsame Stelle eingerichtet, der DIHK e.V. (Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.). Der Zweck des Vermittlerregisters ist, dass Anleger und Versicherungsunternehmen den Umfang der zugelassenen Tätigkeit des Eintragungspflichtigen überprüfen können. Der Vermittlerregister sorgt somit für mehr Transparenz und dient der Stärkung des Verbraucherschutzes. | ||
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In allen Bundesländern sind die jeweiligen IHK´s zuständig, für: | In allen Bundesländern sind die jeweiligen IHK´s zuständig, für: | ||
Erteilung der Erlaubnis | * Erteilung der Erlaubnis | ||
Rücknahme der Erlaubnis | * Rücknahme der Erlaubnis | ||
Widerruf der Erlaubnis | * Widerruf der Erlaubnis | ||
In den meisten Bundesländern wird die Zuständigkeit für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und die Durchführung von Gewerbeuntersagungsverfahren unmittelbar der Staatsverwaltung überlassen. | In den meisten Bundesländern wird die Zuständigkeit für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und die Durchführung von Gewerbeuntersagungsverfahren unmittelbar der Staatsverwaltung überlassen. |