Gesetzliche Krankenversicherung, Einkommensgrenzen Familienversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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|  ||  '''Familienversicherung Einkommensgrenzen'''
|  ||  '''Familienversicherung Einkommensgrenzen'''
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| X.X || Beitragsbemessungsgrenze bundesweit||  || jährlich ||style="text-align:right"|{{#var:2.2}} € ||{{#var:aktuelles_Jahr}}
| X.X || Familienversicherung ist möglich wenn das Einkommen nicht höher ist als || jährlich ||style="text-align:right"|{{#var:2.2}} € ||{{#var:aktuelles_Jahr}}
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| X.X || Beitragsbemessungsgrenze bundesweit||  || monatlich ||style="text-align:right"|{{#var:2.3 }} € || {{#var:aktuelles_Jahr}}
| X.X || Familienversicherung bei gerigfügig entlohnter Beschäftigung ist möglich wenn das Einkommen nicht höher ist als  || monatlich ||style="text-align:right"|{{#var:2.3 }} € || {{#var:aktuelles_Jahr}}
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| X.X|| Beitragssatz bundesweit ||  ||  ||style="text-align:right"|{{#var:4.1}} || {{#var:aktuelles_Jahr}}
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Familienversicherung ist möglich wenn das Einkommen nicht höher ist als monatlich 415 € 01.01.16 31.12.16 Familienversicherung bei gerigfügig entlohnter Beschäftigung ist möglich wenn das Einkommen nicht höher ist als monatlich 450 € 01.01.16 31.12.16




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