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Studenten haben bis zum vollendeten 25. Lebensjahr den Anspruch auf Familienversicherung (beitragsfreie Mitversicherung) in der gesetzlichen Krankenkasse sofern die Eltern in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Der Zeitraum der | Studenten haben bis zum vollendeten 25. Lebensjahr den Anspruch auf Familienversicherung (beitragsfreie Mitversicherung) in der gesetzlichen Krankenkasse sofern die Eltern in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Der Zeitraum der | ||
Krankenversicherung verlängert sich um die Zeit eines Wehrdienstes oder Zivildienstes. Während der Familienversicherung ruht die eigene Versicherungspflicht.<br /> | Krankenversicherung verlängert sich um die Zeit eines Wehrdienstes oder Zivildienstes. Während der Familienversicherung ruht die eigene Versicherungspflicht.<br /> | ||
* '''Beitragsbeispiele'''<br /> | * '''Beitragsbeispiele'''<br /> | ||
'''Geburtsdatum: 01.01.2000, Mehrbettzimmer, Selbstbeteiligung bis € 500'''<br /> | '''Geburtsdatum: 01.01.2000, Mehrbettzimmer, Selbstbeteiligung bis € 500'''<br /> |