Krankenversicherung private, Studenten: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 11: Zeile 11:
Studenten haben bis zum vollendeten 25. Lebensjahr den Anspruch auf Familienversicherung (beitragsfreie Mitversicherung) in der gesetzlichen Krankenkasse sofern die Eltern in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Der Zeitraum der  
Studenten haben bis zum vollendeten 25. Lebensjahr den Anspruch auf Familienversicherung (beitragsfreie Mitversicherung) in der gesetzlichen Krankenkasse sofern die Eltern in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Der Zeitraum der  
Krankenversicherung verlängert sich um die Zeit eines Wehrdienstes oder Zivildienstes. Während der Familienversicherung ruht die eigene Versicherungspflicht.<br />
Krankenversicherung verlängert sich um die Zeit eines Wehrdienstes oder Zivildienstes. Während der Familienversicherung ruht die eigene Versicherungspflicht.<br />


*  '''Beitragsbeispiele'''<br />
*  '''Beitragsbeispiele'''<br />


'''Geburtsdatum: 01.01.2000, Mehrbettzimmer, Selbstbeteiligung bis € 500'''<br />
'''Geburtsdatum: 01.01.2000, Mehrbettzimmer, Selbstbeteiligung bis € 500'''<br />
45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü