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Um die finanzielle Belastung in Grenzen zu halten, ist die Höhe der Zuzahlungen auf 2 % des Bruttoeinkommens beschränkt. Bei chronisch kranken Patienten liegt die Belastungsgrenze bei 1 % des Bruttoeinkommens. Ist die Belastungsgrenze erreicht, wird eine Bescheinigung von der gesetzlichen Krankenkasse erstellt, aus der hervorgeht, dass der Patient von allen Zuzahlungen für den Rest des Jahres befreit ist.<br /> | Um die finanzielle Belastung in Grenzen zu halten, ist die Höhe der Zuzahlungen auf 2 % des Bruttoeinkommens beschränkt. Bei chronisch kranken Patienten liegt die Belastungsgrenze bei 1 % des Bruttoeinkommens. Ist die Belastungsgrenze erreicht, wird eine Bescheinigung von der gesetzlichen Krankenkasse erstellt, aus der hervorgeht, dass der Patient von allen Zuzahlungen für den Rest des Jahres befreit ist.<br /> | ||
👁 Siehe auch: [[Krankenversicherung gesetzliche, Arzneimittel Festbeträge]] <br /> | |||
Schlagwort: Zuzahlung gesetzliche Krankenkassen, Zuzahlungen GKV<br /> | Schlagwort: Zuzahlung gesetzliche Krankenkassen, Zuzahlungen GKV<br /> | ||