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Unterversicherung<br /> | Unterversicherung<br /> | ||
Eine Unterversicherung in der Sachversicherung liegt dann vor, wenn zum Schadenzeitpunkt die Versicherungssumme niedriger ist, als der Versicherungswert. Dies ist geregelt in § 75 VVG „(Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz – VVG) Ist die Versicherungssumme erheblich niedriger als der Versicherungswert zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles, ist der Versicherer nur verpflichtet, die Leistung nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zu diesem Wert zu erbringen.).“ | Eine '''Unterversicherung''' in der Sachversicherung liegt dann vor, '''wenn zum Schadenzeitpunkt die Versicherungssumme niedriger ist, als der Versicherungswert.''' Dies ist geregelt in § 75 VVG „(Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz – VVG) Ist die Versicherungssumme erheblich niedriger als der Versicherungswert zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles, ist der Versicherer nur verpflichtet, die Leistung nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zu diesem Wert zu erbringen.).“ | ||
Bei einer Unterversicherung erfolgt die Entschädingungsleistung nur anteilig im Verhältnis zur Versicherungssumme. | Bei einer Unterversicherung erfolgt die Entschädingungsleistung nur anteilig im Verhältnis zur Versicherungssumme. | ||