Rentenversicherung gesetzliche, Besteuerung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Exemplarischen Zahlenbeispiel:'''
'''Zahlenbeispiel:'''


Ein Rentner erhält ab 01.08.2008 eine monatliche Rente in Höhe von 1.000 Euro. Zum 01.07.2009 erhöht sich die monatliche Rente durch die Rentenanpassung auf 1.024,10 Euro. Die Jahresbruttorente beträgt somit gesamt. 12.145 Euro. Der steuerpflichtige Anteil beträgt 56 %, der Rentenfreibetrag somit 44 % (= 5.344 Euro). Werden die Rentenbezüge aufgrund von Rentenanpassungen erhöht, bleibt der Rentenfreibetrag von 5.344 Euro weiterhin bestehen.
Ein Rentner erhält ab 01.08.2008 eine monatliche Rente in Höhe von 1.000 Euro. Zum 01.07.2009 erhöht sich die monatliche Rente durch die Rentenanpassung auf 1.024,10 Euro. Die Jahresbruttorente beträgt somit gesamt. 12.145 Euro. Der steuerpflichtige Anteil beträgt 56 %, der Rentenfreibetrag somit 44 % (= 5.344 Euro). Werden die Rentenbezüge aufgrund von Rentenanpassungen erhöht, bleibt der Rentenfreibetrag von 5.344 Euro weiterhin bestehen.
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