Arbeitskraftabsicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente  (vorher Erwerbsunfähigkeitsrente) fällt ganz niedrig aus. Sie ist i.d.R. nicht ausreichend  
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente  (vorher Erwerbsunfähigkeitsrente) fällt ganz niedrig aus. Sie ist i.d.R. nicht ausreichend  
den Lebenunterhalt zu bestreiten.<br />
den Lebenunterhalt zu bestreiten.<br />
Voraussetzungen: der Versicherte kann nicht länger als drei Stunden täglich arbeiten, er muss mindestens fünf Jahre gesetzlich versichert gewesen sein und für mind. drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben.<br />
Voraussetzungen: der Versicherte kann nicht länger als drei Stunden täglich arbeiten, er muss mindestens fünf Jahre gesetzlich versichert gewesen sein und drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben.<br />
   
   


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