Testament: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein eigenhändiges Testament muss auch eigenhändig, handschriftlich vom Erblasser niedergeschrieben werden. Es reicht kein unterzeichneter Computerausdruck. Beachten Sie den Wortlaut des Gesetzes http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2247.html
Ein eigenhändiges Testament muss auch eigenhändig, handschriftlich vom Erblasser niedergeschrieben werden. Es reicht kein unterzeichneter Computerausdruck. Beachten Sie den Wortlaut des Gesetzes http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2247.html
Ein öffentliches Testament hingegen wird von einem Notar verfasst.  
Ein öffentliches Testament hingegen wird von einem Notar verfasst.  
Das Testament ist mit Vor- und Zunamen des Erblassers zu unterschreiben und mit Ort und Datum zu versehen.
Jedes Testament ist mit Vor- und Zunamen des Erblassers zu unterschreiben und mit Ort und Datum zu versehen.




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