Testament: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein öffentliches Testament hingegen wird von einem Notar verfasst.  
Ein öffentliches Testament hingegen wird von einem Notar verfasst.  
Jedes Testament ist mit Vor- und Zunamen des Erblassers zu unterschreiben und mit Ort und Datum zu versehen.
Jedes Testament ist mit Vor- und Zunamen des Erblassers zu unterschreiben und mit Ort und Datum zu versehen.
  ⚠️ Das Erbschaftsrecht ist sehr komplex. Es empfiehlt sich hier Rat bei einem Fachanwalt einzuholen.<br />




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