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Ein öffentliches Testament hingegen wird von einem Notar verfasst. | Ein öffentliches Testament hingegen wird von einem Notar verfasst. | ||
Jedes Testament ist mit Vor- und Zunamen des Erblassers zu unterschreiben und mit Ort und Datum zu versehen. | Jedes Testament ist mit Vor- und Zunamen des Erblassers zu unterschreiben und mit Ort und Datum zu versehen. | ||
⚠️ Das Erbschaftsrecht ist sehr komplex. Es empfiehlt sich hier Rat bei einem Fachanwalt einzuholen.<br /> | |||