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- Vorweggenommene Erbfolge – Vererben zu Lebzeiten | - Vorweggenommene Erbfolge – Vererben zu Lebzeiten | ||
Die vorweggenommene Erbfolge macht es möglich, schon zu Lebzeiten, Teile des künftigen Nachlasses den Erben zukommen zu lassen. | |||
- Gewillkürte Erbfolge – | - Gewillkürte Erbfolge – ererben mit Testament/Erbvertrag | ||
Der Erblasser erstellt ein Testament und bestimmt somit wer was aus dem Nachlass erhalten soll. | |||
- Gesetzliche Erbfolge – Vererben ohne Testament/Erbvertrag | - Gesetzliche Erbfolge – Vererben ohne Testament/Erbvertrag | ||
Wurde kein Testament erstellt, greift die gesetzliche Erbfolge. | |||
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