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Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden durch die Mitgliedsunternehmen in einem nachträglichen Umlageverfahren finanziert. | |||
Die Beitragshöhe in der gesetzlichen Unfallversicherung richtet sich nach der Arbeitsentgeltsumme sowie der Gefahrklasse der versicherten Unternehmens. | |||
Die Gefahrklasse wird von der Vertreterversammlung der jeweiligen gewerblichen Berufsgenossenschaft in deren Gefahrtarif festgelegt gem. § 157 SGB VII (Sozialgesetzbuch). Die Zahlung der Beiträge wird durch den Arbeitgeber erbracht gem. § 150 Abs. 1 SGB VII. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der Höhe des ausbezahlten Arbeitsentgelts an den Arbeitnehmer, der sog. Lohnsumme gem. § 153 SGB VII. | |||
Bei der landwirtschaftlichen Unfallversicherung richtet sich die Beitragshöhe nach der Größe der bewirtschafteten Fläche sowie der Anzahl der gehaltenen Tiere. | |||