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'''Pflichtversicherung für Jäger''' | '''Pflichtversicherung für Jäger''' | ||
Die Jagdhaftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung für jeden Jäger und muss ( Gesetzgeber) vorhanden sein. Diese | Die Jagdhaftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung für jeden Jäger und muss ( Gesetzgeber) vorhanden sein. Diese ist auch Voraussetzung um einen Jagdschein zu erhalten. | ||
'''Gesetzliche Mindestversicherungssummen''' | * '''Gesetzliche Mindestversicherungssummen''' | ||
betragen für Sachschäden 50.000 € und für Personenschäden 500.000 €. | |||
* '''Versicherter Personenkreis''' | |||
'''Versicherter Personenkreis''' | |||
Die Jagdhaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für | Die Jagdhaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für | ||
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'''Weitere versicherte Personen''' | * '''Weitere versicherte Personen''' | ||
* Personen, die zur Leitung des Jagdbetriebes eingestellt wurden (ausgenommen Jagdscheininhaber bei Tätigkeiten, für die der Besitz eines Jagdscheines vorgeschrieben ist). | * Personen, die zur Leitung des Jagdbetriebes eingestellt wurden (ausgenommen Jagdscheininhaber bei Tätigkeiten, für die der Besitz eines Jagdscheines vorgeschrieben ist). | ||
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'''Versicherte Leistungen der Jagdhaftpflichtversicherung''' | * '''Versicherte Leistungen der Jagdhaftpflichtversicherung''' | ||
* Die Jagdhaftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die einem anderen zugefügt wurden, z. B. wenn ein baufälliger Hochsitz einstürzt, der Jagdhund oder der Beizvogel ein anderes Tier verletzt oder tötet, der Jäger durch den Gebrauch der Schusswaffe einen Schaden herbeiführt oder der Jagdhund einen Verkehrsunfall verursacht. | * Die Jagdhaftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die einem anderen zugefügt wurden, z. B. wenn ein baufälliger Hochsitz einstürzt, der Jagdhund oder der Beizvogel ein anderes Tier verletzt oder tötet, der Jäger durch den Gebrauch der Schusswaffe einen Schaden herbeiführt oder der Jagdhund einen Verkehrsunfall verursacht. |