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'''Graffiti aus rechtlicher Sicht''' | * '''Graffiti aus rechtlicher Sicht'''<br /> | ||
Aus rechtlicher Sicht ist das illegale Anbringen eines Graffitis eine Sachbeschädigung. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren geahndet werden. Auch hier gilt, dass der Schadenverursacher - also der Graffiti-Sprayer - zum Schadensersatz verpflichtet ist. | Aus rechtlicher Sicht ist das illegale Anbringen eines Graffitis eine Sachbeschädigung. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren geahndet werden. Auch hier gilt, dass der Schadenverursacher - also der Graffiti-Sprayer - zum Schadensersatz verpflichtet ist. | ||
'''Graffiti-Versicherung''' | * '''Graffiti-Versicherung Haftung'''<br /> | ||
Der Sprayer ist jedoch in den seltensten Fällen zu ermitteln und so muss der Hausbesitzer selbst für die Kosten der Entfernung des Graffitis aufkommen. Die sog. Graffiti-Versicherung übernimmt die Kosten für die Beseitigung und Wiederherstellung in den ursprünglichen Zustand. | Der Sprayer ist jedoch in den seltensten Fällen zu ermitteln und so muss der Hausbesitzer selbst für die Kosten der Entfernung des Graffitis aufkommen. Die sog. Graffiti-Versicherung übernimmt die Kosten für die Beseitigung und Wiederherstellung in den ursprünglichen Zustand. | ||
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'''Leistungen der Graffiti-Versicherung''' | * '''Leistungen der Graffiti-Versicherung'''<br /> | ||
Nachfolgende Leistungen beinhaltet die Graffiti-Versicherung | Nachfolgende Leistungen beinhaltet die Graffiti-Versicherung | ||
- Reinigungskosten | |||
- Kosten für den neuen Anstrich | |||
- Kosten für das Verputzen von Wänden | |||
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<center>{{bimpimV02}} | <center>{{bimpimV02}} | ||
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