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Die Forderungsausfallversicherung ist eine Zusatzdeckung, die häufig in Haftpflichttarifen enthalten ist. Sie kommt für Schadenkosten auf, die ein Dritter verursacht hat. Der Schädiger ist nicht in der finanziellen Lage den Schaden zu begleichen. | |||
Voraussetzungen: | |||
- Der Schadenverursacher ist bekannt, | |||
- der Verursacher wurde zur Zahlung verurteilt, es wurde ein Titel gegen ihn erwirkt, | |||
- für den Schaden kommt keine andere Versicherung auf. | |||
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