Garderobenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 17: Zeile 17:
* '''Versicherungsumfang der Garderobenversicherung''' <br />
* '''Versicherungsumfang der Garderobenversicherung''' <br />


In der Garderobenversicherung sind die Garderobenstücke und deren Inhalt versichert, die zur Aufbewahrung an der Garderobe abegegen wurden. Die Garderobenstücke leistet für die Reparaturkosten der beschädigten Garerobenstücke, höchstens jedoch bis zum Wiederbeschaffungswert. Geht das abgegebene Garderobenstück verloren, so wird der Zeitwert an den Geschädigten erstattet.  
In der Garderobenversicherung sind die Garderobenstücke und Inhalt versichert, die zur Aufbewahrung an der Garderobe abegegen wurden. Die Reparaturkosten der beschädigten Garerobenstücke sind versichert, höchstens bis zum Wiederbeschaffungswert. Geht das abgegebene Garderobenstück verloren, so wird der Zeitwert an den Geschädigten erstattet.  
Meist gilt eine Entschädigungshöchstgrenze je Garderobenstück von 2.000 Euro bzw. 2.500 Euro. Die Höchstgrenzen für die Tascheninhalte liegen meist bei 100 Euro.  
Meist gilt eine Entschädigungshöchstgrenze je Garderobenstück von 2.000 Euro bzw. 2.500 Euro. Die Höchstgrenzen für die Tascheninhalte liegen meist bei 100 Euro.  


45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü