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Hausratversicherung, Wertgegenstandsliste | |||
In den Versicherungsbedingungen der Hausratversicherung ist der Begriff „Wertsachen“ fest definiert. Hierzu zählen, wie z.B. | |||
* Bargeld | |||
* Urkunden | |||
* Sparbücher | |||
* Wertpapiere | |||
* Schmuck | |||
* Edelsteine | |||
* Perlen | |||
* Alle Gegenstände aus Gold, Platin oder Silber | |||
* Briefmarken | |||
* Münzen | |||
* Telefonkarten | |||
* Medaillen | |||
* Pelze | |||
* handgeknüpfte Teppiche und Gobelins | |||
* Kunstgegenstände wie Gemälde, Zeichnungen, Grafiken, Plastiken und Collagen | |||
* Antiquitäten, nicht jedoch Möbelstücke | |||
Im Versicherungsfall ist die Entschädigung für Wertsachen im Regelfall auf 20 % der Versicherungssumme begrenzt. Die Entschädigungsgrenze kann in der Regel gegen einen Mehrbeitrag erhöht werden. Hierzu ist zu empfehlen eine Wertgegenstandliste zu erstellen, um zu prüfen, welche Entschädigungsgrenze erforderlich ist. |