Hausratversicherung, Wertgegenstandsliste: Unterschied zwischen den Versionen

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Hausratversicherung, Wertgegenstandsliste
In den Versicherungsbedingungen der Hausratversicherung ist der Begriff „Wertsachen“ fest definiert. Hierzu zählen, wie z.B.
* Bargeld
* Urkunden
* Sparbücher
* Wertpapiere
* Schmuck
* Edelsteine
* Perlen
* Alle Gegenstände aus Gold, Platin oder Silber
* Briefmarken
* Münzen
* Telefonkarten
* Medaillen
* Pelze
* handgeknüpfte Teppiche und Gobelins
* Kunstgegenstände wie Gemälde, Zeichnungen, Grafiken, Plastiken und Collagen
* Antiquitäten, nicht jedoch Möbelstücke
Im Versicherungsfall ist die Entschädigung für Wertsachen im Regelfall auf 20 % der Versicherungssumme begrenzt. Die Entschädigungsgrenze kann in der Regel gegen einen Mehrbeitrag erhöht werden. Hierzu ist zu empfehlen eine Wertgegenstandliste zu erstellen, um zu prüfen, welche Entschädigungsgrenze erforderlich ist.
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