Außergewöhnliche Belastung / zumutbare Belastung: Unterschied zwischen den Versionen

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Von der Summe der außergewöhnlichen Belastungen wird die zumutbare Belastung abgezogen. Das Ergebnis wird steuervermindernd berücksichtigt.  
Von der Summe der außergewöhnlichen Belastungen wird die zumutbare Belastung abgezogen. Das Ergebnis wird steuervermindernd berücksichtigt.  


Folgend die zumutbaren Belastungen:  
* '''Folgend die zumutbaren Belastungen:'''


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'''Begriff außergewöhnliche Belastungen'''
* '''Begriff außergewöhnliche Belastungen'''<br />


Außergewöhnliche Belastungen liegen vor, wenn der Steuerpflichtige zwangsläufig größere Aufwendungen hat, als die meisten anderen Steuerzahler  
Außergewöhnliche Belastungen liegen vor, wenn der Steuerpflichtige zwangsläufig größere Aufwendungen hat, als die meisten anderen Steuerzahler  
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'''Gesetzliche Regelungen'''
* '''Gesetzliche Regelungen'''<br />


Die außergewöhnlichen Belastungen sind gesetzlich geregelt:
Die außergewöhnlichen Belastungen sind gesetzlich geregelt:
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Zu den außergewöhnlichen Belastungen im Bereich der Krankheitskosten zählen u.a.:
Zu den außergewöhnlichen Belastungen im Bereich der Krankheitskosten zählen u.a.:


* Heilpraktikerkosten
- Heilpraktikerkosten<br />
* Akupunktur
- Akupunktur<br />
* Rollstuhl
- Rollstuhl<br />
* Brille
- Brille<br />
* Hörgerät
- Hörgerät<br />
* verordnete Massagen
- verordnete Massagen<br />
* Zuzahlungen zu verordneten Medikamenten
- Zuzahlungen zu verordneten Medikamenten<br />




'''Künstliche Befruchtung'''
 
* '''Künstliche Befruchtung'''<br />
 


Kosten, die für eine künstliche Befruchtung entstehen sind absetzbar.  
Kosten, die für eine künstliche Befruchtung entstehen sind absetzbar.  




'''Kurkosten'''
* '''Kurkosten'''<br />


Kurkosten, die aufgrund einer Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung für eine Heilkur oder Badekur entstehen, werden anteilig vom der Krankenversicherung übernommen. Aufwendungen, die der Versicherte selbst tragen muss, werden als außergewöhnliche Belastungen anerkannt. Diese sind:
Kurkosten, die aufgrund einer Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung für eine Heilkur oder Badekur entstehen, werden anteilig vom der Krankenversicherung übernommen. Aufwendungen, die der Versicherte selbst tragen muss, werden als außergewöhnliche Belastungen anerkannt. Diese sind:
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