Inhaltsversicherung, Leistungsübersicht: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 31: Zeile 31:
|-
|-
| Leistungswasser || Regenwasserfallrohr innerhalb des Gebäudes (der Wasseraustritt gilt als Leitungswasserschaden), sonstige Bruchschäden an Armaturen (wenn diese vom Versicherungsnehmer eingebracht wurden), An der Aussenseite des Gebäudes angebrachte Sachen, für die der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt, Zelte, Pavillions, Bewirtungsmöbel im Freien auf dem versicherten Grundstück (gilt für Gastronomiebetriebe und Beherberungsbetriebe), keine Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Schadenverursachung, Keine Anrechnung einer Unterversicherung, Ausstellungsware im fremden Eigentum, Artztaschen und Arztkoffer zum Zeitwert, Firmenschilder und Praxisschilder, Sachen, die vorübergehend verliehen oder vermietet werden (gilt für Gastronomiebetriebe und Beherberungsbetriebe wie z.B: Geschirr oder Besteck, jedoch keine Wertsachen), Eigentum von Gästen in Beherberungsbetrieben || Beseitigen von Beschädigungen an Vitrinen, Schaukästen und Gebäude, Mehrkosten für Anschaffung von umweltschonenden Hauswirtschaftsgeräten, Mehrkosten durch Technologiefortschritt, Eigenregiekosten ab einer Schadenhöhe von 10.000 Euro, Provisorische Sicherungsmassnahmen, erforderliche Rückreisekosten für den Versicherungsnehmer ab einer Schadenhöhe von 10.000 Euro, Kosten für den Mehrverbrauch von Wasser und Gas, Kosten für die Verkehrssicherung, Sachverständigenkosten
| Leistungswasser || Regenwasserfallrohr innerhalb des Gebäudes (der Wasseraustritt gilt als Leitungswasserschaden), sonstige Bruchschäden an Armaturen (wenn diese vom Versicherungsnehmer eingebracht wurden), An der Aussenseite des Gebäudes angebrachte Sachen, für die der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt, Zelte, Pavillions, Bewirtungsmöbel im Freien auf dem versicherten Grundstück (gilt für Gastronomiebetriebe und Beherberungsbetriebe), keine Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Schadenverursachung, Keine Anrechnung einer Unterversicherung, Ausstellungsware im fremden Eigentum, Artztaschen und Arztkoffer zum Zeitwert, Firmenschilder und Praxisschilder, Sachen, die vorübergehend verliehen oder vermietet werden (gilt für Gastronomiebetriebe und Beherberungsbetriebe wie z.B: Geschirr oder Besteck, jedoch keine Wertsachen), Eigentum von Gästen in Beherberungsbetrieben || Beseitigen von Beschädigungen an Vitrinen, Schaukästen und Gebäude, Mehrkosten für Anschaffung von umweltschonenden Hauswirtschaftsgeräten, Mehrkosten durch Technologiefortschritt, Eigenregiekosten ab einer Schadenhöhe von 10.000 Euro, Provisorische Sicherungsmassnahmen, erforderliche Rückreisekosten für den Versicherungsnehmer ab einer Schadenhöhe von 10.000 Euro, Kosten für den Mehrverbrauch von Wasser und Gas, Kosten für die Verkehrssicherung, Sachverständigenkosten
|-
| Beispiel || Beispiel || Beispiel
|-
| Beispiel || Beispiel || Beispiel
|-
| Beispiel || Beispiel || Beispiel
|-
| Beispiel || Beispiel || Beispiel
|-
| Beispiel || Beispiel || Beispiel
|}
|}




45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü