Unfallversicherung private, Definition Unfall: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach der Definition der Versicherer: '''"Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet."
Nach der Definition der Versicherer: '''"Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet."
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Nur dann, wenn alle Punkte zutreffen ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet.




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