Unfallversicherung private, Obliegenheiten: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 24: Zeile 24:
- Polizei und/oder die Feuerwehr ist ggf. zu verständigen.<br />
- Polizei und/oder die Feuerwehr ist ggf. zu verständigen.<br />
- Die Unfallstelle muss ggf. gesichert werden (Schadenminderungspflicht).<br />
- Die Unfallstelle muss ggf. gesichert werden (Schadenminderungspflicht).<br />
- Ist in der Unfallpolice eine "Übergangsleistung" vereinbart, sind hier auch bestimmte Fristen zu beachten.<br />
- Ist in der Unfallpolice eine "Übergangsleistung" vereinbart, sind hier auch bestimmte Fristen zu beachten.<br />


Zeile 74: Zeile 73:


.-.-.-.
.-.-.-.
[[Category:Unfallversicherung private]][[Category:PIM]]
45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü