45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Die gesetzliche Unfallversicherung ist nur bei der Entsendung eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber mit Sitz im Inland ins Ausland gültig. | Die gesetzliche Unfallversicherung ist nur bei der Entsendung eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber mit Sitz im Inland ins Ausland gültig. | ||
Die private Unfallversicherung leistet, im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung, ohne örtliche und zeitlicher Begrenzung mit weltweitem Geltungsbereich und dies 24 Stunden am Tag, | |||
Schlagwort: |