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'''Bei schwerwiegenden Verletzungen der Obliegenheiten''' kann der Versicherer den Versicherungsnehmer '''bis zu 5.000 € in Regress nehmen.''' | '''Bei schwerwiegenden Verletzungen der Obliegenheiten''' kann der Kfz-Versicherer den Versicherungsnehmer '''bis zu 5.000 € in Regress nehmen.''' | ||
Dies geschieht z.B. bei der Verursachung eines Unfalls unter Alkoholeinwirkung. Der Versicherer leistet an den Geschädigten und holt sich bis zu 5.000 € im Regress das Geld zurück. | Dies geschieht z.B. bei der Verursachung eines Unfalls unter Alkoholeinwirkung. Der Versicherer leistet an den Geschädigten und holt sich bis zu 5.000 € im Regress das Geld zurück. | ||