Hausratversicherung, Wertgegenstandsliste: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:


Sinnvoll ist es eine Liste anzufertigen, die alle Wertgegenstände des Haushalts enthält. Im Schaden fall lässt sich somit ein schneller und korrekter Nachweis der abhanden oder beschädigten Wertgegenstände gegenüber dem Versicherer zu führen.
Sinnvoll ist es eine Liste anzufertigen, die alle Wertgegenstände des Haushalts enthält. Im Schaden fall lässt sich somit ein schneller und korrekter Nachweis der abhanden oder beschädigten Wertgegenstände gegenüber dem Versicherer zu führen.
In den Versicherungsbedingungen der Hausratversicherung ist der Begriff „Wertsachen“ fest definiert. Hierzu zählen:


- Bargeld<br />
- Urkunden<br />
- Sparbücher<br />
- Wertpapiere<br />
- Schmuck<br />
- Edelsteine<br />
- Perlen<br />
- Alle Gegenstände aus Gold, Platin oder Silber<br />
- Briefmarken<br />
- Münzen<br />
- Telefonkarten<br />
- Medaillen<br />
- Pelze<br />
- handgeknüpfte Teppiche und Gobelins<br />
- Kunstgegenstände wie Gemälde, Zeichnungen, Grafiken, Plastiken und Collagen<br />
- Antiquitäten, nicht jedoch Möbelstücke<br />


In den Versicherungsbedingungen der Hausratversicherung ist der Begriff „Wertsachen“ fest definiert. Hierzu zählen:
* Bargeld
* Urkunden
* Sparbücher
* Wertpapiere
* Schmuck
* Edelsteine
* Perlen
* Alle Gegenstände aus Gold, Platin oder Silber
* Briefmarken
* Münzen
* Telefonkarten
* Medaillen
* Pelze
* handgeknüpfte Teppiche und Gobelins
* Kunstgegenstände wie Gemälde, Zeichnungen, Grafiken, Plastiken und Collagen
* Antiquitäten, nicht jedoch Möbelstücke


Im Versicherungsfall ist die Entschädigung für Wertsachen im Regelfall auf 20 % der Versicherungssumme begrenzt. Die Entschädigungsgrenze kann in der Regel gegen einen Mehrbeitrag erhöht werden. Hierzu ist zu empfehlen eine Wertgegenstandliste zu erstellen, um zu prüfen, welche Entschädigungsgrenze erforderlich ist.
Im Versicherungsfall ist die Entschädigung für Wertsachen im Regelfall auf 20 % der Versicherungssumme begrenzt. Die Entschädigungsgrenze kann in der Regel gegen einen Mehrbeitrag erhöht werden. Hierzu ist zu empfehlen eine Wertgegenstandliste zu erstellen, um zu prüfen, welche Entschädigungsgrenze erforderlich ist.
45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü