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* '''Besonderheiten zur Verrentung'''<br /> | * '''Besonderheiten zur Verrentung'''<br /> | ||
Gemäß §§ 20 und 22 EStG (Einkommenssteuergesetz) sind die laufend wiederkehrenden Renten aus der privaten Rentenversicherung mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Diese Steuerregelung gilt für aufgeschobene, wie auch für sofort beginnende Rentenversicherungsverträge. | Gemäß §§ 20 und 22 EStG (Einkommenssteuergesetz) sind die laufend wiederkehrenden Renten aus der privaten Rentenversicherung mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Diese Steuerregelung gilt für aufgeschobene, wie auch für sofort beginnende Rentenversicherungsverträge.<br /> | ||
* '''Vertragsgestaltungsmöglichkeiten'''<br /> | * '''Vertragsgestaltungsmöglichkeiten'''<br /> |