45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 6: | Zeile 6: | ||
* '''Lt. Gesetz ( § 93 HGB ff) ist der Versicherungsmakler Sachverwalter des Kunden und auch nur diesem verpflichtet | * '''Lt. Gesetz ( § 93 HGB ff) ist der Versicherungsmakler Sachverwalter des Kunden und auch nur diesem verpflichtet | ||
:und nicht dem Versicherer.''' Er kommt der Verpflichtung der Nachvollziehbarkeit des Geschehens durch das Beratungsprotokoll nach. '''Er unterhält zum Schutz der Kundschaft eine Berufshaftpflichtversicherung''' um bei Fehlern/Schadenfall auch möglichen Schadenersatzverpflichtungen nachkommen zu können. <br /> | :und nicht dem Versicherer.''' Er kommt der Verpflichtung der Nachvollziehbarkeit des Geschehens durch das Beratungsprotokoll nach. '''Er unterhält zum Schutz der Kundschaft eine Berufshaftpflichtversicherung''' um bei Fehlern/Schadenfall auch möglichen Schadenersatzverpflichtungen nachkommen zu können. <br /> | ||
* '''Der Versicherungsmakler unterhält lt. Gesetz eine Berufshaftpflichtversicherung'''. Diese schützt den Versicherungsnehmer und ihn selbst im Fall einer Fehlbratung und den hieraus entstehenden Schadenersatzforderungen.<br /> | * '''Der Versicherungsmakler unterhält lt. Gesetz eine Berufshaftpflichtversicherung'''. Diese schützt den Versicherungsnehmer und ihn selbst im Fall einer Fehlbratung und den hieraus entstehenden Schadenersatzforderungen.<br /> |