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Im Rahmen des Rentenbescheides werden u.a. die nachfolgenden Eckpunkte festgelegt: | Im Rahmen des Rentenbescheides werden u.a. die nachfolgenden Eckpunkte festgelegt: | ||
- Rentenart<br /> | |||
- Rentenbeginn<br /> | |||
- Rentenhöhe<br /> | |||
- Rentendauer<br /> | |||
Der Rentenbescheid kann durch den Berechtigten mittels Widerspruch angefochten werden. | Der Rentenbescheid kann durch den Berechtigten mittels Widerspruch angefochten werden. | ||
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Vor dem 55. Lebensjahr des Versicherten bestehen weitere Auskunftsmöglichkeiten, wie z.B. | Vor dem 55. Lebensjahr des Versicherten bestehen weitere Auskunftsmöglichkeiten, wie z.B. | ||
- geplante Beitragszahlungen<br /> | |||
- Ausgleich von Rentenabschlägen bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente<br /> | |||
- Ausgleich von Rentenabschlägen bei vorgesehenen Versorgungsausgleich<br /> | |||