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Arbeitnehmer sind pflichtversichert. Ausnahmen: geringfügig Beschäftigte, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende. Selbständige und Arbeitnehmer, die außerhalb der EU beschäftigt sind, können sich ggf. freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern.<br /> | Arbeitnehmer sind pflichtversichert. Ausnahmen: geringfügig Beschäftigte, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende. Selbständige und Arbeitnehmer, die außerhalb der EU beschäftigt sind, können sich ggf. freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern.<br /> | ||
Von der Versicherungspflicht ausgenommen, sind Beamte, Soldaten oder Personen, die bereits das 65. Lebensjahr vollendet haben.<br /> | Von der Versicherungspflicht ausgenommen, sind Beamte, Soldaten oder Personen, die bereits das 65. Lebensjahr vollendet haben.<br /> | ||
Hier finden Sie alle Informationen: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/ | Hier finden Sie alle Informationen: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/ |