Rentenversicherung gesetzliche, Versicherungsfreiheit: Unterschied zwischen den Versionen

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Versicherungsfreiheit, ohne Rentenantragsstellung, genießen Beamte, Richter, Berufssoldaten, Zeitsoldaten und Beschäftigte des öffentlichen Rechts, von geistlichen Genossenschaften. <br />


'''Studenten''' sind während eines Praktikums im Laufe des Studiums ebenso frei.<br />
'''Selbständige''' können sich auf Antrag, Voraussetzung es wurden 18 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt, ggf. befreien lassen.<br />
'''Altersrentenbezieher''' einer Vollrente oder Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben sind ebenfalls versicherungsfrei.<br />




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