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Versicherungsfreiheit, ohne Rentenantragsstellung, genießen Beamte, Richter, Berufssoldaten, Zeitsoldaten und Beschäftigte des öffentlichen Rechts, von geistlichen Genossenschaften. <br /> | |||
'''Studenten''' sind während eines Praktikums im Laufe des Studiums ebenso frei.<br /> | |||
'''Selbständige''' können sich auf Antrag, Voraussetzung es wurden 18 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt, ggf. befreien lassen.<br /> | |||
'''Altersrentenbezieher''' einer Vollrente oder Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben sind ebenfalls versicherungsfrei.<br /> | |||