Rentenversicherung gesetzliche, Wartezeiten: Unterschied zwischen den Versionen

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! Rentenart !! erforderliche Wartezeit  !! Hinweis
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| Regelaltersrente || allg. Wartezeit 5 Jahre  || SGB VI   
| Regelaltersrente || allg. Wartezeit 5 Jahre  || SGB VI  https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__235.html
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| Alterssrente für besonders langjährig Versicherte|| 45 Jahre  || SGB VI   
| Alterssrente für besonders langjährig Versicherte|| 45 Jahre  || SGB VI   
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