Rentenversicherung gesetzliche, Wartezeiten: Unterschied zwischen den Versionen

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| Altersrente für schwerbeschädigte Menschen || 35 Jahre|| SGB VI  
| Altersrente für schwerbeschädigte Menschen || 35 Jahre|| SGB VI  
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| Alterssrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit  ||  15 Jahre  || SGB VI   
| Alterssrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit  ||  15 Jahre  || SGB VI  https://dejure.org/gesetze/SGB_VI/237.html
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| Altersrente für Frauen|| 15 Jahre  || SGB VI   
| Altersrente für Frauen|| 15 Jahre  || SGB VI   
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