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Das Haftpflichtgesetz (HaftPflG) regelt ... | Das Haftpflichtgesetz (HaftPflG) regelt die Haftung für Schäden die von gefährlichen Unternehmen verursacht werden. Hier gilt die Gefährdungshaftung. | ||
Diese setzt kein schuldhaftes Verhalten voraus. Geschützte Rechtsgüter sind das Leben, Leib und Eigentum. | |||
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