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Das Haftpflichtgesetz (HaftPflG) regelt die Haftung für Schäden die von gefährlichen Unternehmen verursacht werden. Hier gilt die Gefährdungshaftung. | Das Haftpflichtgesetz (HaftPflG) regelt die Haftung für Schäden die von gefährlichen Unternehmen verursacht werden. Hier gilt die '''Gefährdungshaftung'''. | ||
Diese setzt kein schuldhaftes Verhalten voraus. Geschützte Rechtsgüter sind das Leben, Leib und das Eigentum. | Diese '''setzt kein schuldhaftes Verhalten voraus'''. Geschützte Rechtsgüter sind das Leben, Leib und das Eigentum. | ||
Die Haftung ist bei höherer Gewalt ausgeschlossen.<br /> | Die Haftung ist bei höherer Gewalt ausgeschlossen.<br /> |