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Haftpflichtgesetz<br /> | Haftpflichtgesetz<br /> | ||
Das Haftpflichtgesetz (HaftPflG) regelt die Haftung für Schäden die von gefährlichen Unternehmen verursacht werden. Hier gilt die '''Gefährdungshaftung'''. | Das Haftpflichtgesetz (HaftPflG) regelt die Haftung für Schäden die von gefährlichen Unternehmen verursacht werden. Hier gilt die '''Gefährdungshaftung'''. | ||
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Die Haftung ist bei höherer Gewalt ausgeschlossen.<br /> | Die Haftung ist bei höherer Gewalt ausgeschlossen.<br /> | ||
Es bestehen die folgenden | Es bestehen die folgenden Haftungsobergrenzen: | ||
* bei Körperverletzung und Tötung liegt die Höchstgrenze für jede getötete oder verletzte Person und pro schädigendem Ereignis bei maximal 600.000 Euro oder einer Rente von 36.000 Euro jährlich. | * bei Körperverletzung und Tötung liegt die Höchstgrenze für jede getötete oder verletzte Person und pro schädigendem Ereignis bei maximal 600.000 Euro oder einer Rente von 36.000 Euro jährlich. | ||
* bei Sachschäden (an beweglichen Sachen) liegt die Höchstgrenze bei 300.000 Euro pro schädigendem Ereignis | * bei Sachschäden (an beweglichen Sachen) liegt die Höchstgrenze bei 300.000 Euro pro schädigendem Ereignis | ||
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