Arbeitnehmersparzulage: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Höhe des zu versteuernden Einkommens richtet sich nach dem Kalenderjahr, in dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt worden sind.<br />
Die Höhe des zu versteuernden Einkommens richtet sich nach dem Kalenderjahr, in dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt worden sind.<br />
Der Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage entsteht mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt worden sind.<br />
Der Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage entsteht mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt worden sind.<br />
Voraussetzung: Eine Vertragsbindung von 6 bis 7 Jahren.  
Voraussetzung: Eine Vertragsbindung von 6 bis 7 Jahren. <br />
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