45.224
Bearbeitungen
(Die Seite wurde neu angelegt: „ Bis zur Fälligkeit einer Invaliditätsleistung kann schon eine Weile vergehen. Um diese Zeit zu überbrücken, kann zusätzlich eine Übergangsleistung verei…“) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Bis zur Fälligkeit einer Invaliditätsleistung kann schon eine Weile vergehen. Um diese Zeit zu überbrücken, kann zusätzlich eine Übergangsleistung vereinbart werden. Die Übergangsleistung beträgt mindestens 10 % der Versicherungssumme, kann aber auch höher vereinbart werden. | Bis zur Fälligkeit einer Invaliditätsleistung kann schon eine Weile vergehen. Um diese Zeit zu überbrücken, kann zusätzlich eine Übergangsleistung vereinbart werden. Die Übergangsleistung beträgt mindestens 10 % der Versicherungssumme, kann aber auch höher vereinbart werden. | ||
👁 Siehe auch: [[Unfallversicherung private, VERSICHERUNGSVERGLEICH]] <br /> | |||
Schlagwort: <br /> | |||
< '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' > <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Unfallversicherung private| Alle Einträge zur '''privaten Unfallversicherung''' anzeigen]] <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Unfallversicherung private | zur '''Hauptseite''']] | |||
<center>{{bimpimV02}} | |||
-.-.-. | |||
[[Category:Unfallversicherung private]][[Category:PIM]] | |||
.-.-.-. |