45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 2: | Zeile 2: | ||
Bei einer Erkrankung oder einer unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit greift die 6-wöchige Lohn/Gehaltsfortzahlung. Darauf folgt die Krankengeldleistung der gesetzlichen Krankenkasse, die max. bis zu einer Dauer von 78 Wochen pro Krankheitsfall gezahlt wird. Danach wird die Leistung eingestellt, es erfolgt die Aussteuerung.<br /> | Bei einer Erkrankung oder einer unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit greift die 6-wöchige Lohn/Gehaltsfortzahlung. Darauf folgt die Krankengeldleistung der gesetzlichen Krankenkasse, die max. bis zu einer Dauer von 78 Wochen pro Krankheitsfall gezahlt wird. Danach wird die Leistung eingestellt, es erfolgt die Aussteuerung.<br /> | ||
Wenn die Krankheitsdauer weiter anhält und zu einer dauerhaften Behinderung führt kommt die Erwerbsminderungsrente ins Spiel. Bevor es hierzu kommt, wird ggf. mit Reha-Maßnahmen versucht, die Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen. „Reha geht vor Rente“<br /> | ''' Wenn die Krankheitsdauer weiter anhält und zu einer dauerhaften Behinderung führt kommt die Erwerbsminderungsrente ins Spiel.''' Bevor es hierzu kommt, wird ggf. mit Reha-Maßnahmen versucht, die Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen. „Reha geht vor Rente“<br /> | ||
Die Voraussetzungen für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente ist der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit, dass Sie nicht länger als sechs Stunden, gleich in welchem Beruf, täglich arbeiten können und Sie mindestens 5 Jahre versichert waren. Hierbei müssen wenigstens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt worden sein. Als Pflichtbeitragszeiten zählen auch die Kindererziehungszeiten.<br /> | '''Die Voraussetzungen''' für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente ist der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit, dass Sie nicht länger als sechs Stunden, gleich in welchem Beruf, täglich arbeiten können und Sie mindestens 5 Jahre versichert waren. Hierbei müssen wenigstens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt worden sein. Als Pflichtbeitragszeiten zählen auch die Kindererziehungszeiten.<br /> | ||