45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 4: | Zeile 4: | ||
''' Wenn die Krankheitsdauer weiter anhält und zu einer dauerhaften Behinderung führt kommt die Erwerbsminderungsrente ins Spiel.''' Bevor es hierzu kommt, wird ggf. mit Reha-Maßnahmen versucht, die Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen. „Reha geht vor Rente“<br /> | ''' Wenn die Krankheitsdauer weiter anhält und zu einer dauerhaften Behinderung führt kommt die Erwerbsminderungsrente ins Spiel.''' Bevor es hierzu kommt, wird ggf. mit Reha-Maßnahmen versucht, die Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen. „Reha geht vor Rente“<br /> | ||
'''Die Voraussetzungen''' für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente ist der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit, dass Sie nicht länger als sechs Stunden, gleich in welchem Beruf, täglich arbeiten können und Sie mindestens 5 Jahre versichert waren. Hierbei müssen wenigstens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt worden sein. Als Pflichtbeitragszeiten zählen auch die Kindererziehungszeiten.<br /> | '''Die Voraussetzungen''' für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente ist der '''Nachweis der medizinischen Notwendigkeit,''' dass Sie nicht länger als sechs Stunden, gleich in welchem Beruf, täglich arbeiten können und Sie '''mindestens 5 Jahre versichert''' waren. Hierbei müssen '''wenigstens drei Jahre Pflichtbeiträge''' gezahlt worden sein. Als Pflichtbeitragszeiten zählen auch die Kindererziehungszeiten.<br /> | ||