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Der BGH entschied, die Abweichung erschließt sich nicht für den Versicherungsnehmer. Es wird nicht verdeutlicht, dass die Klausel eine Gefahr für eine Versicherungslücke entsteht. Die Klausel geht von einer Tätigkeit aus, die der Versicherte nicht ausübt. Von einer solchen fiktiven Tätigkeit kann der Verbraucher nicht ausgehen. Somit fehlt es an der erforderlichen Transparenz. | Der BGH entschied, die Abweichung erschließt sich nicht für den Versicherungsnehmer. Es wird nicht verdeutlicht, dass die Klausel eine Gefahr für eine Versicherungslücke entsteht. Die Klausel geht von einer Tätigkeit aus, die der Versicherte nicht ausübt. Von einer solchen fiktiven Tätigkeit kann der Verbraucher nicht ausgehen. Somit fehlt es an der erforderlichen Transparenz. | ||
'''BGH; Urteil vom 15.02.2017''' | '''BGH; Urteil vom 15.02.2017'''<br/> | ||
'''-IV ZR 91/16 -''' | '''-IV ZR 91/16 -''' | ||