2.590
Bearbeitungen
Zeile 4: | Zeile 4: | ||
'''Die Verjährung kann durch unterschiedliche Umstände gehemmt werden''' (z.B. Klageerhebung oder Zustellung Mahnbescheid und weiterer div. Gründe). | '''Die Verjährung kann durch unterschiedliche Umstände gehemmt werden''' (z.B. Klageerhebung oder Zustellung Mahnbescheid und weiterer div. Gründe). | ||
Damit nach einer bestimmten Zeit Rechtsklarheit geschaffen ist, hat der Gesetzgeber absolute Verjährungsfristen / Höchstfristen eingeführt. Für die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt diese 10 Jahre. Diese tritt ohne Rücksicht auf die Entstehung des Anspruches und Kentniss davon ein. '''Im Falle von Schadenersatzansprüchen aufgrund von Verletzungen des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beträgt | Damit nach einer bestimmten Zeit Rechtsklarheit geschaffen ist, hat der Gesetzgeber absolute Verjährungsfristen / Höchstfristen eingeführt. Für die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt diese 10 Jahre. Diese tritt ohne Rücksicht auf die Entstehung des Anspruches und Kentniss davon ein. '''Im Falle von Schadenersatzansprüchen aufgrund von Verletzungen des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre.''' | ||