Rechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz'''
'''Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz'''<br/>
Die Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfs einer Ordnungswidrigkeit, wie z.B. Bußgeldbescheid.  
Die Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfs einer Ordnungswidrigkeit, wie z.B. Bußgeldbescheid.  
Keine Wartezeit.
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'''Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen'''
'''Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen'''<br/>
Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten. Wie z.B. Einschränkung, Entzug bzw. Wiedererlangung der Fahrerlaubnis; Fahrtenbuch, Verkehrsunterricht
Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten. Wie z.B. Einschränkung, Entzug bzw. Wiedererlangung der Fahrerlaubnis; Fahrtenbuch, Verkehrsunterricht
Wartezeit 3 Monate
Wartezeit 3 Monate




'''Verwaltungs-Rechtsschutz'''
'''Verwaltungs-Rechtsschutz'''<br/>
Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Verwaltungsgerichten im privaten Bereich. Wie z.B. bei Auflagen hinsichtlich der Tierhaltung, im Melderecht oder Schulrecht
Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Verwaltungsgerichten im privaten Bereich. Wie z.B. bei Auflagen hinsichtlich der Tierhaltung, im Melderecht oder Schulrecht
Wartezeit 3 Monate
Wartezeit 3 Monate




'''Kfz-Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht'''
'''Kfz-Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht'''<br/>
Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Verträgen rund um das Kraftfahrzeug. Wie z.B. Kauf, Verkauf, Reparatur, Miete, Leihe, Kfz-Versicherung
Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Verträgen rund um das Kraftfahrzeug. Wie z.B. Kauf, Verkauf, Reparatur, Miete, Leihe, Kfz-Versicherung
Wartezeit 3 Monate
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'''Steuer-Rechtsschutz'''
'''Steuer-Rechtsschutz'''<br/>
Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten. Wie z.B. Körperschaftssteuer, Einkommenssteuererklärung
Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten. Wie z.B. Körperschaftssteuer, Einkommenssteuererklärung
Wartezeit 3 Monate  
Wartezeit 3 Monate  




'''Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht'''
'''Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht'''<br/>
Die Erteilung von Rat oder Auskunft durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt in familien-, lebenspartnerschafts- und erbrechtlichen Angelegenheiten, wenn sie nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen.
Die Erteilung von Rat oder Auskunft durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt in familien-, lebenspartnerschafts- und erbrechtlichen Angelegenheiten, wenn sie nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen.
Keine Wartezeit
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'''Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht'''
'''Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht'''<br/>
Die über eine Beratung hinausgehende außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts.
Die über eine Beratung hinausgehende außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts.
Keine Wartezeit
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'''Rechtsschutz im Betreuungsverfahren'''
'''Rechtsschutz im Betreuungsverfahren'''<br/>
Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Gerichten, wenn der Versicherungsnehmer unter Betreuung gestellt werden soll.
Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Gerichten, wenn der Versicherungsnehmer unter Betreuung gestellt werden soll.
Keine Wartezeit
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'''Daten-Rechtsschutz für Selbständige, Firmen und Vereine'''
'''Daten-Rechtsschutz für Selbständige, Firmen und Vereine'''<br/>
Für die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen Betroffener nach dem BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung von Daten sowie für die Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfs einer Straftat nach § 43 BDSG und bei Ordnungswidrigkeiten nach § 44 BDSG
Für die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen Betroffener nach dem BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung von Daten sowie für die Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfs einer Straftat nach § 43 BDSG und bei Ordnungswidrigkeiten nach § 44 BDSG
keine Wartezeit
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'''Berufs-Vertrags-Rechtsschutz'''
'''Berufs-Vertrags-Rechtsschutz'''<br/>
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen und Verträgen zu Hilfsgechäften im beruflich-selbstständigen / gewerblichen Bereich. Für medizinische Heilberufe, wie z.B. Ärzte kann zusätzlich Rechtsschutz für die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus sonstigen schuldrechtlichen, beruflichen Verträgen vereinbart werden. Es liegt meist eine einheitliche Deckungssumme sowie eine einheitliche Selbstbeteiligung zugrunde.
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen und Verträgen zu Hilfsgechäften im beruflich-selbstständigen / gewerblichen Bereich. Für medizinische Heilberufe, wie z.B. Ärzte kann zusätzlich Rechtsschutz für die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus sonstigen schuldrechtlichen, beruflichen Verträgen vereinbart werden. Es liegt meist eine einheitliche Deckungssumme sowie eine einheitliche Selbstbeteiligung zugrunde.
Wartezeit 3 Monate
Wartezeit 3 Monate




'''Photovoltaik-Rechtsschutz'''
'''Photovoltaik-Rechtsschutz'''<br/>
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder dem Betrieb einer Anlage zur umweltfreundlichen Energieerzeugung, wie z.B. Photovoltaik, Biothermie, Windkraft, auf dem Grundstück des nicht gewerblich genutzten Ein- oder Zweifamilienhauses, wie z.B. Kaufverträge, Reparaturverträge, Verträge über die Einspeisevergütung
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder dem Betrieb einer Anlage zur umweltfreundlichen Energieerzeugung, wie z.B. Photovoltaik, Biothermie, Windkraft, auf dem Grundstück des nicht gewerblich genutzten Ein- oder Zweifamilienhauses, wie z.B. Kaufverträge, Reparaturverträge, Verträge über die Einspeisevergütung
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