Rechtsschutzversicherung, Urteile: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Az. VG 6 L 246.16'''
'''Az. VG 6 L 246.16'''


'''Kein Versicherungsschutz vor Versicherungsbeginn'''
'''Sachverhalt:'''<br/>
Im Juli 2013 hat eine Versicherungsnehmerin um eine Deckungszusage durch ihre Rechtsschutzversicherung gebeten, um gegen ihre Unfallversicherung vorgehen zu können.
Auslöser war, dass der Unfallversicherer sich seit 2010 weigerte eine Rentenzahlung aufgrund eines Unfallereignisses aus 2009 zu leisten. Die Rechtsschutzversicherung bestand seit dem 07.09.2009. Der Leistungsantrag der Versicherungsnehmerin an den Unfallversicherer wurde bereits davor gestellt. Daher ging der Rechtsschutzversicherer von einem vorvertraglichen Versicherungsfall aus und verweigerte daher die Deckungszusage. Die Versicherungsnehmerin erhob daraufhin Klage gegen ihren Rechtsschutzversicherer.
'''Entscheidung:'''<br/>
Der Versicherungsnehmerin steht kein Anspruch auf Versicherungsschutz durch ihre Rechtsschutzversicherung zu.
'''Begründung:'''<br/>
Der Rechtsschutzversicherer kann sich erfolgreich auf den Haftungsausschluss des § 4 Abs. 3a der B ARB 2008 berufen. Nach dieser Regelung besteht kein Versicherungsschutz im Rahmen der Rechtsschutzversicherung, wenn eine Rechtshandlung den Rechtsverstoß ausgelöst hat, vor dem Versicherungsbeginn liegt. Die Rechtshandlung löst den Rechtsverstoß nur dann aus, wenn diese den Keim eines Rechtsstreits in sich trägt, wie im vorliegenden Fall. So stellt ein Leistungsantrag bei der Unfallversicherung eine Rechtshandlung dar. Durch den Leistungsantrag konkretisiere sich dass allgemeine Vertragsverhältnis des Versicherungsnehmers und seiner Unfallversicherung auf das konkrete Leistungsbegehren. Die Prüfung auf das Bestehen eines Leistungsanspruchs weist naturgemäß ein erhöhtes Streitpotential auf und ist damit der Keim des Rechtsstreits, nämlich die Ablehnung oder das Unterbleiben der Leistung. Die Stellung des Leistungsantrages durch den Versicherungsnehmer habe damit den späteren Rechtsverstoß, die Nichtleistung, ausgelöst.
'''LG Arnsberg 24.04.2015'''<br/>
'''Az. 2 O 580/13'''




<center>{{BimpimV02}} <br />
<center>{{BimpimV02}} <br />
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