Anzeigepflicht: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
18 Bytes hinzugefügt ,  08:15, 17. Okt. 2018
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 3: Zeile 3:




'''Bei Antragstellung''': Der VN hat dem Versicherer alle ihm gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollumfänglich zu beantworten.
'''Bei Antragstellung''': <br/>
Der VN hat dem Versicherer alle ihm gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollumfänglich zu beantworten.


'''Bei Risikoveränderung/Gefahrerhöhung''': Der VN hat diese Umstände dem Versicherer anzuzeigen.
'''Bei Risikoveränderung/Gefahrerhöhung''': <br/>
Der VN hat diese Umstände dem Versicherer anzuzeigen.


'''Bei/nach Eintritt eines Schadenfalles''': Der VN hat den Schadenfall unverzüglich zu melden,  er muss dem Versicherer alle Umstände die zum Schaden führten anzeigen und zur Schadenminderung beitragen.<br />
'''Bei/nach Eintritt eines Schadenfalles''': <br/>
Der VN hat den Schadenfall unverzüglich zu melden,  er muss dem Versicherer alle Umstände die zum Schaden führten anzeigen und zur Schadenminderung beitragen.<br />


* '''Die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung sind in § 19 VVG geregelt.'''<br />
* '''Die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung sind in § 19 VVG geregelt.'''<br />
45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü