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Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene oder der im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des Versicherungsnehmers und deren | '''Zu den mitversicherten Familienangehörigen zählen''' | ||
- der eheliche / eingetragene oder der im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des Versicherungsnehmers und deren | |||
- minderjährige Kinder, Pflegekinder, Stiefkinder und Enkelkinder<br /> | - minderjährige Kinder, Pflegekinder, Stiefkinder und Enkelkinder<br /> |