Erntehelferversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Nach ausländischem Recht sind zu versichern:'''<br />
* '''Nach ausländischem Recht sind zu versichern:'''<br />


alle Ausländer, die im bezahlten Urlaub in Deutschland arbeiten, sowie Selbstständige, die eine ähnliche saisionale Tätigkeit in Deutschland ausüben wie im Wohnsitzstaat. Die Beiträge zur Sozialversicherung sind dann an den zuständigen Träger im Wohnsitzstaat zu leisten.  
alle Ausländer, die im bezahlten Urlaub in Deutschland arbeiten, sowie Selbstständige, die eine ähnliche saisionale Tätigkeit in Deutschland ausüben wie im Wohnsitzstaat. Die Beiträge zur Sozialversicherung sind dann an den zuständigen Träger im Wohnsitzstaat zu leisten. <br /><br />


* '''Versicherungspflichtig nach deutschem Recht '''
* '''Versicherungspflichtig nach deutschem Recht '''
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