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Vereinsgebäudeversicherung<br /> | Vereinsgebäudeversicherung<br /> | ||
Jeder Vereins sollte sein Vereinsgebäude mittels einer Gebäudeversicherung gegen bestimmte Risiken und Gefahren absichern. Analog nahezu jeder Privatperson, die das eigene Wohnhaus mit einer Gebäudeversicherung versichert. | |||
Versicherbare Risiken und Gefahren in der Vereinsgebäudeversicherung | |||
Die Vereinsgebäudeversicherung deckt die finanziellen Folgen aus Schäden durch: | |||
* Brand | |||
* Blitzschlag | |||
* Explosion | |||
* Leitungswasser – Schäden durch Rohrbruch und Frost | |||
* Sturm ab Windstärke 8 und dessen Folgeschäden | |||
* Hagelschäden | |||
* Glasbruch | |||
* Elementarschäden, soweit versicherbar – Erdbeben, Lawinen, Überschwemmungen, Schneedruck | |||
'''Versicherungssumme in der Vereinsgebäudeversicherung''' | |||
Bei der Vereinsgebäudeversicherungs sollte die Versicherungssumme nach dem Neubauwert mit Wertzuschlagsklausel vereinbart werden, damit auch evtl. Wertsteigerungen berücksichtigt werden. Zudem sollte die Klausel Unterversicherungsverzicht im Versicherungsvertrag der Vereinsgebäudeversicherung vereinbart werden. | |||