Vereinshaftpflichtversicherung, Vereinsausstellungen: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 2: Zeile 2:




Die Vereinsausstellungsversicherung schützt den Verein vor den finanziellen Folgen aus dem Verlust oder der Beschädigung der Produkte des Vereins bei Veranstaltungen, Messen und Ausstellungen.
Unter den Versicherungsschutz der Ausstellungsversicherung fallen die Ausstellungsgüter aller Art während der Ausstellung, sowie beim Hin- und Rücktransport. Zusätzlich ist auch der Ausstellungsstand im Versicherungsschutz der Ausstellungsversicherung beinhaltet. Hierzu zählen z.B. Vitrinen, Schränke, Beleuchtung. Bezüglich der versicherten Sachen besteht keine Beschränkung.
Die Ausstellungsversicherung beinhaltet eine sog. All-Gefahren-Deckung. Unter den Versicherungsschutz fallen Schäden durch
* Brand
* Blitzschlag
* Explosion
* Raub
* mutwillige oder böswillige Beschädigung durch Dritte
* Transportunfall
* Bruch, verkratzen oder verbeulen der Gegenstände
'''Ausschlüsse vom Versicherungsschutz'''
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Gefahren, wie z.B.:
* Krieg
* Streik
* Aussperrung
* Aufruhr
* politische Unruhen
'''Beitragshöhe'''
Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Wert der versicherten Gegenstände. Bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro beläuft sich der Beitrag auf ca. 15 Euro.


Schlagwort:<br />


'''Jahresvertrag'''


Werden mehrere Ausstellungen im Jahr durchgeführt, so besteht die Möglichkeit einen Jahresvertrag zu vereinbaren.






Schlagwort:<br />




45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü