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Jede Vereinsveranstaltung unterliegt einem nicht zu unterschätzendem Risiko. Hierbei unterliegt der Veranstalter der gesetzlichen Haftpflicht, sowohl bei der Durchführung der Veranstaltung, als auch bei der Vorbereitung. | Jede Vereinsveranstaltung unterliegt einem nicht zu unterschätzendem Risiko. Hierbei unterliegt der Veranstalter der gesetzlichen Haftpflicht, sowohl bei der Durchführung der Veranstaltung, als auch bei der Vorbereitung. |