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'''Freiwillige Arbeitslosenversicherung''', diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein: | '''Freiwillige Arbeitslosenversicherung''', diese Voraussetzungen '''müssen erfüllt sein:'''<br /> | ||
- Einzahlung in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung für mindestens zwölf Monate in den vergangenen zwei Jahren vor der Selbständigkeit<br /> | - Einzahlung in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung für mindestens zwölf Monate in den vergangenen zwei Jahren vor der Selbständigkeit<br /> | ||
- Aufnahme der Tätigkeit darf nicht länger als drei Monate (§28a Abs. 3 SGB III) zurückliegen<br /> | - Aufnahme der Tätigkeit darf nicht länger als drei Monate (§28a Abs. 3 SGB III) zurückliegen<br /> | ||
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- Existenzgründer müssen keinen Nachweis erbringen<br /> | - Existenzgründer müssen keinen Nachweis erbringen<br /> | ||
die freiwillige Arbeitslosenversicherung gilt | die freiwillige Arbeitslosenversicherung '''gilt nicht''' für Personen, die: | ||
- sich nach Studium / Ausbildung selbständig machen | - sich nach Studium / Ausbildung selbständig machen | ||
- bereits längere Zeit selbständig waren | - bereits längere Zeit selbständig waren |